Pfarrei
Verhaltenskodex für die Pfarrei Mindelstetten-Offendorf
Gespräche, Beziehung, körperlicher Kontakt
-
Einzelgespräche finden nur in den offiziellen Räumlichkeiten unserer Pfarrei statt (Pilgersaal, Pfarrsaal, Sakristei, Beichtstuhl,Pfarrbüro, nicht in den Anschlussräumen oder Zugängen).
-
Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen sind zu unterlassen.
-
Finanzielle Zuwendungen und Geschenke an einzelne Minderjährige, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht erlaubt.
-
Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung in Verbindung mit dem Versprechen von Belohnungen und/oder dem Androhen von Repressalien sowie anderes aufdringliches Verhalten sind zu vermeiden. Körperliche Berührungen haben altersgerecht und angemessen zu sein und setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweiligen Schutzbefohlenen voraus. Der Wille des Schutzbefohlenen ist ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten. (z. B.: Wenn Hilfe beim Ankleiden der Ministranten oder Sternsinger angeboten wird, muss zuvor gefragt werden!)
Interaktion, Kommunikation
-
Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation hat in Sprache und Wortwahl durch angepasste Wertschätzung und einen den Bedürfnissen und dem Alter des Schutzbefohlenen angepassten Umgang geprägt zu sein.
-
Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit gewaltverherrlichenden und pornografischen Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten.
Veranstaltungen und Reisen
-
Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, sollen Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
-
Bei Übernachtungen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen und jugendlichen Personen Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.
-
Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von Seelsorgern und Seelsorgerinnen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind untersagt. Sollte es im Ausnahmefall aus triftigen und transparent gemachten Gründen dennoch dazu kommen, müssen immer mindestens zwei erwachsene Personen präsent sein. Den Schutzbefohlenen muss in jedem Fall eine eigene Schlafmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Aufenthalt in Schlaf- und Sanitärräumen
-
In Schlaf- und Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit minderjährigen Schutzbefohlenen zu unterlassen. Ausnahme sind mit der Leitung einer Veranstaltung, einem Betreuerteam oder dem Rechtsträger vorher eingehend dem Grunde nach zu klären sowie im Einzelfall anzuzeigen.
Wahrung der Intimsphäre
-
Gemeinsame Körperpflege mit Schutzbefohlenen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt. In den Räumlichkeiten unserer Pfarrgemeinde gibt es keine Duschen.
-
Das Beobachten, Fotografieren oder Filmen von Schutzbefohlenen während des Duschens sowie beim An- und Auskleiden oder in unbekleidetem Zustand ist verboten.
-
Auch darüber hinaus bleibt das Recht am eigenen Bild in Kraft.
Gestaltung pädagogischer Programme/Disziplinierungsmaßnahmen
-
Insbesondere im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei der Gestaltung pädagogischer Programme und bei Disziplinierungsmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten. Mögliche Disziplinarmaßnahmen, z. B. Freizeitentzug, werden mit den Kindern und Jugendlichen sowie mit den Eltern und Erziehungsberechtigten im Vorfeld abgesprochen.
-
Einwilligungen von Schutzbefohlenen in jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentziehung dürfen nicht beachtet werden. Sogenannte Mutproben sind zu untersagen, auch wenn die ausdrückliche Zustimmung des Schutzbefohlenen vorliegt.
Pädagogisches Arbeitsmaterial
-
Die Auswahl von Filmen, Computerspielsoftware, Spielen und schriftlichem Arbeitsmaterial hat pädagogisch und altersadäquat zu erfolgen. Das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für diesen Bereich ist besonders zu beachten.
Jugendschutzgesetz, sonstiges Verhalten
Das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, besonders das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist zu beachten. Zum Verhalten von Bezugspersonen gilt insbesondere:
-
Der Besuch von verbotenen Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden können, z.B. Wettbüros, Glücksspiellokale oder Lokale der Rotlichtszene, ist untersagt.
-
Der Erwerb oder Besitz von gewalttätigen, pornografischen oder rassistischen Medien, Datenträgern und Gegenständen durch Schutzbefohlene ist während kirchlicher Veranstaltungen zu unterbinden. Die Weitergabe von gewalttätigen, pornografischen oder rassistischen Medien, Datenträgern und Gegenständen an Schutzbefohlene durch Bezugspersonen ist verboten.
-
Der Konsum von Alkohol, Nikotin oder sonstigen Drogen durch Minderjährige ist nicht zulässig. Diese dürfen nicht durch Bezugs- oder Begleitpersonen zum Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen animiert oder bei deren Beschaffung unterstützt werden, z.B. durch gemeinsame nächtliche Ausflüge zur Tankstelle.
-
Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig; dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
-
Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jeglicher Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch minderjährige Schutzbefohlene auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form der Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu nehmen.
Institutionelles Schutzkonzept (iSK) zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei Mindelstetten - Offendorf
1. Entwicklung des Schutzkonzeptes
Am 25. Januar 2020 fand in der Pfarrei Maria Himmelfahrt in Kösching eine Veranstaltung der Stabstelle Kinder- und Jugendschutz des Bistums Regensburg statt, an der zwei Vertreter der Pfarrei Mindelstetten teilnahmen. Hier wurde bekannt, dass jede Pfarrgemeinde im Bistum Regenburg ein „institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ erstellen muss.
In einer Nachbesprechung Anfang Februar 2020 im Pfarrbüro wurden die wesentlichen Informationen des Workshops weitergeben. Dabei wurde beschlossen, diese Informationen auch an alle Mitglieder der Gremien weiterzugeben, um das Prinzip der Partizipation umzusetzen. Am 4. März 2020 fand eine gemeinsame Sitzung aller Gremien statt, bei der die grundlegenden Informationen zur Erstellung des iSK weitergegeben und zugleich das weitere Vorgehen besprochen wurde. Wegen der Corona Pandemie kam es aber dann zu diesem Zeitpunkt zu keinen weiteren Treffen. Des Weiteren fand in der Pfarrei zum 1. September 2021 ein Pfarrer-Wechsel statt.
Nachdem der neue Pfarrer in der Pfarrei etabliert war, fand am 31. Mai 2022 eine Sitzung des Pfarrgemeinderates statt. Bei dieser wurden erneut die grundlegenden Informationen zur Erstellung des iSK weitergegeben. Bei dieser Veranstaltung wurde entschieden einen Arbeitskreis „iSK“ in der Pfarrei zugründen. In diesem Arbeitskreis sollten die verschiedenen Gruppierungen, in denen Kinder und Jugendliche anzutreffen sind, sowie die Pfarreigremien vertreten sein. Weiter wurde entschieden auch in der örtlichen Tagespresse mit Datum vom 26. Mai 2022 (Donaukurier) darauf hinzuweisen, dass in der Pfarrei ein Arbeitskreis zur Erstellung des iSK gegründet wird und alle Pfarreimitglieder, die daran Interesse haben, zur Mitarbeit einzuladen. Dadurch sollte eine möglichst breitgefächerte Partizipation erreicht werden.
2. Partizipation
Folgende Gruppierungen mit den jeweiligen Vertretern wurden benannt und zur ersten Sitzung des AK „iSK“ eingeladen:
Flötenkinder: Bettina Selbeck und Barbara Picker
Mutter Kind Gruppe: Maria Schmutz
Kinder Jugend Chor: Wolfgang Schauer
iSK der Pfarrei Mindelstetten-Offendorf
Kinderkirche: Elke Scharl-Bast
Kinderbibelkreis: Sarah Schlaffer, Anita Irl
Erstkommunion: Gerhard Schneider
Firmung: Cornelia Zieglmeier
Ministranten: Martin Selbeck, Luis Forster, Thomas Paulus
Messner: Rosmarie Kiluschik
KLJB Mindelstetten: Ann-Kathrin Forster
KLJB Offendorf: Magdalena Schneider
Kirchenverwaltung: Michael Förstl oder Markus Wiesinger
Pfarrgemeinderat: Marianne Wiesinger – Anderseck, Birgit Schlaffer
Vertretung Expositur Offendorf: Gerti Haag
Pfarrer Josef Schemmerer
Allen Personen wurde vor der ersten Sitzung des AK „iSK“ digital die von der Diözese zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Erstellung des „iSK“ zugesandt. Bei der ersten Sitzung des AK „iSK“ wurden nochmals die grundlegenden Informationen dargelegt und die fünf Säulen des Schutzkonzeptes vermittelt: Partizipation, Risikoanalyse,Primärpräventionsmaßnahmen, Beschwerdewege, Qualitätsmanagement
3. Risikoanalyse
Für die Durchführung der Risikoanalyse wurde die Fragebogen-Methode gewählt. Diese wurde als sinnvoll erachtet, da die Fragen bereits formuliert waren und die abzudeckenden Bereiche damit bekannt waren. Der Fragebogen wurde gemeinsam in einer Sitzung des AK iSK bearbeitet und führte zusammengefasst zu folgendem Ergebnis:
Grundsätzlich sind alle Räumlichkeiten gut einsehbar. Gruppenräume sind bei Nichtbenutzung verschlossen. Es haben nur einige Personen einen Schlüssel, die im Pfarrbüro registriert sind. Die Sanitäranlagen schützen die Intimsphäre (Einzelkabinen). Bad- und Duschvorrichtungen sind nicht vorhanden und werden auch nicht gebraucht. Gruppenarbeiten, wie z.B. Ministrantenstunden, Firmvorbereitung, Kinderbibelkreis, Proben für den Kinder- und Jugendchor finden in den kurz zuvor geöffneten Räumlichkeiten statt und sind öffentlich. 1:1 Situationen entstehen fast nicht. Ausnahme: Mitfahrgelegenheiten von Ministranten beim Pfarrer in die Filialkirchen bzw. von Kindernaus den Filialen bei der Gruppenleiterin des Kinderbibelkreises. Dabei sind in der Regel jedoch mehrere Kinder im Auto. Wie in Zukunft mit Einzelmitnahmen umgegangen werden soll, muss geklärt werden. Es handelt sich dabei um Autofahrten von maximal 5 Minuten.
Der Umgang von Erwachsenen zu Kindern/Jugendlichen ist geprägt von den allgemeinen gesellschaftlichen Umgangsformen (z. B. werden die Ministranten von den Mesnern gefragt, ob man ihnen, wenn nötig, die Ministrantenkleidung zurechtrücken darf) und hat bisher zu keinen Beschwerden geführt. Bei den Kindern (Ministranten) untereinander gibt es jedoch manchmal Rangeleien. Der Umgang mit dem Handy wird allgemein als Problem angesehen, das nicht bzw. fast nicht kontrolliert werden kann. Von fast allen ehrenamtlichen Mitarbeitern liegen erweitere Führungszeugnisse vor; die meisten haben auch schon an einer Präventionsschulung teilgenommen, jedoch nicht alle. Die Erfassung und regelmäßige Fortschreibung der Führungszeugnisse müssen geprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Die externen Gruppen (Mutter-Kind, KLJB, Pilgergruppen) die die Räumlichkeiten der Pfarrei nutzen, müssen auf das neu erstellte Schutzkonzept / Verhaltenskodex hingewiesen werden.
4. Primärpräventionsmaßnahmen
Als zentraler Punkt des Schutzkonzeptes wird die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für alle Mitarbeiter/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichtend verlangt. Die erweiterten Führungszeugnisse werden in der Katholischen Jugendstelle geprüft. Dort wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und an die Pfarrei gesandt. Sie werden dort in eine vorbereitete Übersicht eingetragen und in einem Ordner im Pfarramt abgelegt. Auch neu hinzutretende Betreuer/innen müssen künftig berücksichtigt werden, damit das iSK nicht nur eine Momentaufnahme bleibt. Die erweiterten Führungszeugnisse müssen alle 5 Jahre erneuert werden.
Die Aufforderung zur Wiedervorlage erfolgt durch das Pfarrbüro als konstante Einrichtung. Die Teilnahme an einer Präventionsschulung soll verpflichtend sein. Eltern, die punktuell die ehrenamtlichen Mitarbeiter und den Pfarrer bei der Erstkommunion- bzw. Firmvorbereitung, Ministrantenausflüge o. ä. unterstützen, sind von dieser Regelung ausgenommen, da die Besetzung häufig ändert bzw. unregelmäßig ist. Ein Schlüsselverzeichnis, wer welchen Schlüssel zu welchen Räumen hat, liegt im Pfarrbüro vor. Ein Verhaltenskodex wurde erstellt und liegt dem Schutzkonzept bei. Dieser Kodex wird allen Mitarbeitenden gegen Unterschrift ausgehändigt und in allen Gruppenräumen / Ministranten- Sakristei aufgehängt. Der Umgang miteinander erfolgt im Rahmen des Verhaltenskodex.
5. Beschwerdewege
Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex bzw. bei strafbaren Handlungen wird die Möglichkeit zur Beschwerde eröffnet. Eine weitergehende Öffnung des Beschwerdesystems (z. B. für die Beschwerden über den Gottesdienstablauf o.ä.) soll in diesem Zusammenhang nicht erfolgen, um den Zweck des Konzeptes nicht aus den Augen zu verlieren. Zudem wird das Aufstellen eines Kummerkastens als wenig zielführend erachtet. Neben Betroffenen sollen auch externe Personen, denen ein Vorfall anvertraut wurde, die Möglichkeit haben, eine Beschwerde einzureichen.
Ansprechpartner für Beschwerden sind grundsätzlich folgende Personen/Stellen:
- jeweilige Verantwortliche bzw. Gruppenleiter (nehmen an regelmäßigen Präventionsschulungen teil!)
Frau Susan Bischoff, Schulleiterin der Grundschule Mindelstetten
(Am Mittersteig 11, 93349 Mindelstetten, Tel.: 08403 – 939910 (dienstl. Nummer),
E-Mail: susan.bischoff@schulemindelstetten.de
Pfarrer Josef Schemmerer, Kirchplatz 2, 93349 Mindelstetten, Tel. 08404-449;
E-Mail:josef.schemmerer@bistum-regensburg.de.
Missbrauchsbeauftragte der Diözese Regensburg: Susanne Engl-Adacker
(Tel.: 0176 / 97928634, E-Mail: s.engl-adacker@gmx.de; www.engl-adacker.de);
Wolfgang Sill (Telefon: 09633-9180759; E-Mail: wolfgang.sill@gmx.de)
Wirbelwind Ingolstadt e. v., Am Stein 5, 85049 Ingolstadt, 0841 17353, www.wirbelwindingolstadt.de
Weiche in Lenting, Bahnhofstr. 16, 85101 Lenting, Tel. 08421-70 459; www.weiche.landkreiseichstaett.de
Daneben gibt es weitere externe Beratungsstellen, wie z. B. die Nummer gegen Kummer (0800/1110333, www.nummergegenkummer.de) der die Homepage der unabhängigen Beratungsstelle der Bundesregierung (https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html. Bei Eingang einer Beschwerde bei den örtlichen Ansprechpartnern wird von Seiten der Pfarrei zunächst das persönliche Gespräch gesucht. Die angesprochene Person übt dabei eine Lotsenfunktion aus und legt gemeinsam mit der/dem Betroffenen das weitere Vorgehen im Einzelfall fest. Das Gespräch soll per Erfassungsbogen dokumentiert werden. Alle an diesem Gespräch Beteiligten sollen nach Möglichkeit diesen Erfassungsbogen unterschreiben. Die ausgefüllten Erfassungsbögen werden in einem gesonderten Ordner im Pfarrbüro aufbewahrt. Sofern sich die Beschwerde gegen den Pfarrer richtet, erfolgt eine Weiterleitung der Unterlagen an das Bistum. Eine detaillierte Entscheidung über das weitere Vorgehen (z. B. Hinzuziehen einer externen Beratungsstelle) kann erst getroffen werden, wenn die Umstände des Einzelfalls bekannt sind. Bei einer Beschwerde sollen folgende Schritte eingeleitet werden:
Schritt 1:
Entgegennahme der Beschwerde, Dokumentation der Beschwerde und Aufzeigen der weiteren Möglichkeiten
Schritt 2:
Entscheidung über das weitere Vorgehen, ggfs. Hinzuziehen weiterer Stellen / Personen je nach Einzelfall (z. B. Pfarrer, Eltern, Missbrauchsbeauftragte des Bistums, externe Fachberatungsstellen)
Schritt 3:
Information des/der Beschwerdeführer/in über das weitere Vorgehen und das Ergebnis der Beschwerden
6. Qualitätsmanagement
Da die Pfarrei Mindelstetten mit dem iSK bisher keine Erfahrungen gemacht hat, sollen die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten überarbeitet werden. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob das Schutzkonzept in der bisherigen Form noch auf die Bedingungen in der Pfarrei zugeschnitten ist. Sofern sich das Schutzkonzept innerhalb der zwei Jahre bewährt hat und keine größeren Änderungen vorgenommen werden müssen, können die Überprüfungsabstände auf 5 Jahre verlängert werden. Selbstverständlich können bei Bedarf auch außerhalb dieses Turnus Überprüfungen bzw. Änderungen veranlasst werden, z. B. wenn eine Beschwerde vorgelegen hat.
7. Inkrafttreten
Das Schutzkonzept tritt mit der Bekanntgabe und Veröffentlichung nach der Genehmigung durch die Stabstelle Prävention im Bistum Regensburg in Kraft. Es wird auf die Pfarreihomepage www.annaschaeffer. de gestellt, im Schaukasten veröffentlicht und liegt in der Kirche zur Mitnahme auf. Zudem wird im Pfarrbrief auf das Inkrafttreten hingewiesen. Anmerkungen Der Fragebogen zur Risikoanalyse, die Sitzungsprotokolle und die Anwesenheitslisten zu den einzelnen Arbeitssitzungen sind im Pfarrbüro hinterlegt und können dort eingesehen werden.
Risikoanalyse in der Pfarrei Mindelstetten-Offendorf: Fragebogen
I. Allgemeines
Fragen |
Antworten |
1. Gibt es Situationen und Gegebenheiten, die Machtstrukturen begünstigen? |
Aktuell sehen wir keine Risiken, im Verhaltenskodex kann darauf eingegangen werden |
2. Wird offen über Macht und Missbrauch von Macht gesprochen? |
Nein, momentan kein Handlungsbedarf bekannt, wird im Verhaltenskodex aufgenommen. |
3. Gibt es für jedermann geltende Regeln für den Umgang miteinander? |
Über die normalen gesellschaftlichen Umgangsformen hinaus gibt es kein schriftliches Regelwerk |
4. Gibt es eine geregelte Vorgehensweise, wie mit Hinweisen und Beschwerden von außerhalb umgegangen wird? |
Nein |
5. Nutzen externe Personen/Gruppen unsere Räumlichkeiten? |
Mutter Kind Gruppe, Pilgergruppen |
6. Schützen unsere Sanitäranlagen ausreichend die Intimsphäre? |
Ja, da keine Bade- und Duschvorrichtung vorhanden, Toiletten sind in Einzelkabinen unterteilt |
7. Ergeben sich aus unseren Räumlichkeiten Risiken? Dunkle Ecken? |
Die an die Gruppenräume angegliederten Nebenräume wie Küche, Abstellraum, Technikraum …. |
8. Sind unsere Räumlichkeiten gegen unbefugtes Betreten gesichert? |
Großteils sind diese Räumlichkeiten abgeschlossen, nur bestimmte Personen haben Schlüssel. |
II. Kinder und Jugendliche
1. Welche Kinder und Jugendlichen, welche Altersgruppen gibt es in unserer Pfarrei/Einrichtung? |
Erstkommunionkinder, Kinderbibelkreis, Firmgruppe, Flötengruppe, Ministranten, Kinder und Jugendchor, KLJB, Altersgruppe 7-18 Jahre |
2. Gibt es altersspezifische Risiken? |
Ja, gruppenintern gibt es Rangeleien bis hin zum Mobbing |
3. Haben wir ein sexualpädagogisches Konzept? Brauchen wir eines? |
Nein Nein, weil wir keine pädagogische Einrichtung sind |
4. Wie erleben Kinder und Jugendliche unsere Pfarrei/Einrichtung? |
Positive Resonanz vorhanden |
5. Kennen die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte? |
In der Regel JA |
6. Wie werden diese Rechte umgesetzt? |
Durch Gespräche und gegenseitiges Zuhören |
7. Können sich Kinder und Jugendliche im Alltag beteiligen? |
Mithilfe bei Vorbereitungen |
8. Gibt es Beschwerdesysteme für Kinder und Jugendliche? |
Offizielle Beschwerdewege bestehen nicht |
9. Werden diese genutzt? |
Nein |
10. Finden vertrauliche Gespräche statt? |
Ja, wenn es gewünscht wird und Vertraulichkeit bedarf |
11. Gibt es 1:1-Situationen (Fahrdienst, Einzelförderung)? |
Ja – Mitfahrgelegenheiten in die Filialen |
12. Entstehen bei uns besondere Vertrauensverhältnisse? |
Nein |
13. Ist sichergestellt, dass diese nicht ausgenutzt werden können? |
-- |
14. Finden Übernachtungen statt? |
Nein |
15. Gibt es Situationen, in denen die Kinder und Jugendlichen unbeaufsichtigt sind? |
Ja |
III. Mitarbeitende
Fragen |
Antworten |
1. Sind alle Mitarbeitenden bekannt? |
Ja |
2. Gibt es Erstgespräche mit neuen Mitarbeitenden? |
Nein, bisher nicht |
3. Werden dabei auch die Themen Prävention und |
Nein, bisher nicht |
4. Sind alle Mitarbeitenden zum Thema sexualisierte |
Ja, großteils |
5. Liegen für alle Mitarbeitenden erweitertes Führungszeugnis |
Ja, großteils |
6. Gibt es einen Verhaltenskodex? |
Nein, aber bald |
7. Ist er allen bekannt? Von allen unterschrieben und |
-- |
8. Gibt es Regeln für private Kontakte zwischen Kindern/ |
Nein |
9. Gibt es Handlungsanweisungen/Leitfäden, wie |
Nein |
10. Werden Verstöße gegen den Verhaltenskodex gemeldet und wird darauf reagiert? |
-- |
11. Werden Verdachtsfälle gemeldet und wird darauf reagiert? |
Bisher kein Verdachtsfall gemeldet |
IV. Nähe und Distanz
1. Gibt es für alle geltende Regeln zum Umgang miteinander? |
Bisher Orientierung an gesellschaftlichen Umgangsformen, kein schriftliches Regelwerk |
2. Gibt es einen regelmäßigen Austausch zum Thema Grenzen und Körperkontakt? |
Nein |
3. Gibt es Regelungen bezüglich des Körperkontakts unter Kindern und Jugendlichen? |
Nein |
4. Wird mit Kindern und Jugendlichen über Grenzen und Grenzverletzungen gesprochen? |
Nein |
Umgang mit Handy? |
??? |